Landesweit

Arbeitsgruppe 2
„Gerontopsychiatrische Versorgung“
des LFBPN

Im Umgang mit Betroffenen sowie An- und Zugehörigen übernimmt das ambet Kompetenzzentrum Gerontopsychiatrische Beratung & Landesfachstelle Demenz Niedersachsen eine Lotsenfunktion und vermittelt zu geeigneten Netzwerkpartner*innen. Dazu nutzen wir unsere Landesübersicht für Gerontopsychiatrische Beratungsangebote.
Hilfreiche Kontaktdaten finden Sie auf diesen Seiten:

Landesübersicht_Niedersachsen_pdf
Landesübersicht Niedersachsen_xlsx

Ein Landkarte mit Adressen uns Links finden Sie hier


Netzwerkförderung nach § 45e SGB XI

Die Gründung eines Netzwerkes braucht eine gute Planung, sorgfältige Durchführung und eine ausreichende Finanzierung.
Die Netzwerkförderung nach § 45e SGB XI wird aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung finanziert.
Antragsberechtigt sind Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte), Einrichtungen der Pflege und Beratung, Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtliche Initiativen. Ein förderfähiges Netzwerk liegt vor, wenn sich mindestens drei in der Region tätige Akteure verbindlich zusammenschließen. Die Förderung erfolgt durch die Pflegekassen, die sich im Wege einer Anteilsfinanzierung an den netzwerkbedingten Kosten beteiligen.
Gefördert werden regionale Netzwerke, die der strukturierten Zusammenarbeit von Akteur*innen dienen, die an der Versorgung von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen oder nahestehenden Pflegepersonen beteiligt sind. Seit 2026 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke gefördert werden. In Kreisen oder kreisfreien Städten mit mindestens 500.000 Einwohnern sind bis zu vier regionale Netzwerke förderfähig.
Wenn Sie Netzwerkförderung beantragen möchten, können Sie den Antrag für eine Förderung, die im kommenden Kalenderjahr beginnen soll, ab Oktober des laufenden Jahres einreichen. Die zuständige Pflegekasse mit Ansprechpartner*innen finden Sie hier.
Die Förderung wird für mindestens ein Kalenderjahr und längstens für drei Jahre gewährt. Bei Neugründung soll die Förderung für drei Kalenderjahre bewilligt werden. Bei erneuter Antragstellung kann die Förderung erneut bewilligt werden.Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk beträgt 30.000 Euro pro Kalenderjahr.
Falls Sie weitere Unterstützung oder Details benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Arbeitsgruppe 2 Gerontopsychiatrische Versorgung des LFBPN

Auf Landesebene übernehmen wir gemeinsam mit den Kolleginnen des Caritas Forum Demenz die Sprecherinnenfunktion der Arbeitsgruppe 2 Gerontopsychiatrische Versorgung. Die Arbeitsgruppe (AG) 2 des Landesfachbeirats Psychiatrie Niedersachen (LFBPN) bearbeitet die vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abgestimmten Aufgaben im Bereich der Versorgung in der Gerontopsychiatrie im Land Niedersachsen.
Diese interdisziplinäre Arbeitsgruppe legt Wert auf eine trialogische Arbeitsweise, die auch die Sichtweise betroffener Personen betrachtet und diese zur Partizipation anregt.
Aktuell wird durch die AG 2 ein Versorgungspfad zur Frühdiagnostik bei der Alzheimer Erkrankung erarbeitet.