Planungshilfe für Kommunen zur Sicherung der Lebensqualität im Alter

Kommunen stehen vor der Herausforderung des demografischen Wandels und damit vor einem immer höher werdenden Anteil älterer Menschen in ihrer Bevölkerung. Die Sicherung der Lebensqualität im Alter und der Anspruch von Bürger*innen, so lange wie möglich ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben zu führen, sind dabei wesentliche Aspekte der Daseinsvorsorge und im §71 Sozialgesetzbuch XII festgeschrieben.

Die Planungshilfe für Kommunen zur Sicherung der Lebensqualität im Alter setzt genau dort an und soll eine Bestandsaufnahme ermöglichen sowie Ideen liefern, die zu einer wirksamen kommunalen Altenarbeit beitragen können. Dadurch entstandene Anregungen müssen dann vor Ort an Bedarfe, Gegebenheiten und bestehende Strukturen angepasst werden.

Die Planungshilfe für Kommunen zur Sicherung der Lebensqualität im Alter verfolgt somit drei wesentliche Ziele:

  1. Übersicht über vorhandene Strukturen geben
  2. Fehlende Strukturen aufzeigen
  3. Sensibilisieren für die Wichtigkeit der Sicherung der Lebensqualität im Alter

Sie soll Mitarbeitende in der kommunalen Senioren- und Pflegearbeit miteinander ins Gespräch bringen und ihnen eine Checkliste zur Verfügung stellen, um die Auseinandersetzung mit dem Thema der immer älter werdenden Gesellschaft in der Kommune zu erleichtern.

Die Planungshilfe für Kommunen zur Sicherung der Lebensqualität im Alter wurde in der Arbeitsgruppe 2 „Gerontopsychiatrische Versorgung“ (AG 2) erarbeitet. Die Arbeitsgruppe trifft sich im Auftrag des Landesfachbeirats Psychiatrie Niedersachsen (LFBPN)

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Möchten Sie in Ihrer Kommune das Thema „Lebensqualität im Alter“ stärker in den Blick nehmen?

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