
Zur Verbesserung der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen vor Ort hat die Pflegeversicherung ein neues Förderbudget eingerichtet. Dieses ermöglicht es Bundesländern und Kommunen, gemeinsam mit der Pflegeversicherung innovative Maßnahmen zur wohnortnahen Versorgung zu finanzieren.
Für den Zeitraum von 2025 bis 2028 stehen hierfür jährlich bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung. Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln ist, dass das antragstellende Bundesland oder die jeweilige Kommune mindestens 50 % der Kosten übernimmt. Im Rahmen einer vierjährigen Projektlaufzeit sollen bedarfsgerechte und nachhaltige Versorgungsstrukturen aufgebaut und gestärkt werden.
Bereits vorliegende Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes geben Orientierung für die Antragstellung sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Zudem stellt der AOK-Bundesverband einen Leitfaden zur Verfügung, der die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen erleichtern soll.
Diese Initiative zielt darauf ab, die Zugänglichkeit und Qualität von Hilfsangeboten für pflegebedürftige Menschen zu verbessern und so die pflegerische Versorgung in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten.
Zu den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes geht es HIER.